ARBEITSMEDIZIN

Hier finden Sie alle Beiträge rundum das Thema der Arbeitsmedizin.

Grippeschutzimpfung

Die Grippezeit ist bereits gestartet. Die Influenzawelle beginnt meist schon zu Ende September und kann im milden Frühling eine zweite Hochsaison haben. Um die Ansteckung zu vermeiden ist es ratsam, ab Ende September mit der Impfung zu starten. Nach Erhalt der Impfung dauert es ca. 14 Tage, bis der vollständige Impfschutz aufgebaut ist. Zur Risikogruppe zählen Personen mit häufigem Kontakt zu anderen Menschen, Personen ab 60 Jahren sowie Personen, mit geschwächtem Immunsystem (z.B. durch Autoimmunerkrankungen oder Herz- und Kreislaufkrankheiten). 
Haben Sie Interesse an Grippeschutzimpfungen für Ihre Mitarbeitenden? Kontaktieren Sie uns gerne für ein Angebot. 

16.10.2024

Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung (ehem. G37) 

Das Arbeiten im Büro, sitzend und auf den Monitor schauend, bringt mögliche Belastungen mit sich, die das effiziente Arbeiten einschränken können. Durch eine Bildschirmarbeitsplatzvorsorge können diese minimiert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze ist nach der ArbMedVV dem Mitarbeitenden anzubieten, jedoch nicht verpflichtend. Primär wird dort die Sehschärfe, Erkennung von Kontrasten und der Farbensinn getestet. Neben den medizinischen Aspekten kann eine Ergonomie-Beratung erfolgen, die unter anderem die Monitorposition (Höhe), die Anpassung des Bürostuhls und Lichtverhältnisse (Sonnenlichtstrahlung und künstliches Licht bei dunkleren Wetterverhältnissen) überprüft. 
Benötigen Sie mehr Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung? Wenden Sie sich gerne an und uns. 

25.09.2024

Astbesthaltiger Staub (ehem. G 1.2)

Die arbeitsmedizinische Untersuchung Mineralischer Staub (Asbesthaltiger Staub, ehemals G 1.2) ist bei Arbeiten mit asbestbelastetem Staub durchzuführen. Dazu zählen Abbrucharbeiten, Dachdeckertätigkeiten sowie Arbeiten im Bereich des Brandschutzes. 
Zu der Untersuchung zählt eine Röntgenaufnahme der Lunge, ein Lungenfunktionstest und eine ärztliche Untersuchung der Atemorgane. Vor dem Start einer Tätigkeit mit mineralischem Staub ist eine Erstuntersuchung erforderlich.
Anschließend sollte sie in der Regel alle 3 Jahre erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass ihre Mitarbeiter bei Tätigkeiten mit mineralischem Staub an ihre Schutzausrüstung denken, die auch regelmäßig überprüft wird. Dazu zählt unter anderem eine FFP 3 Maske. Sprechen Sie bei Rückfragen mit Ihrem Betriebsarzt, wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter besser schützen können. Gerne stehen wir Ihnen bei arbeitsmedizinischen Themen bei Seite. 

28.08.2024

26.06.2024

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (ehem. G42)

Die Vorsorgeuntersuchung bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr (BioStoffV) schützt Ihre Beschäftigten vor ernsthaften Infektionen. Im medizinischen Bereich zielt diese Untersuchung insbesondere auf den Schutz vor und die Früherkennung von Hepatitis A, B und C sowie anderen impfbaren und nicht impfbaren Infektionskrankheiten ab.
Für Arbeitnehmer in der Kinderbetreuung bietet die G42-Vorsorgeuntersuchung Schutz vor klassischen Kinderkrankheiten und Hepatitis A. Beschäftigte in der Forstwirtschaft oder im Garten- und Landschaftsbau profitieren von einem gesicherten Schutz vor Tetanus, FSME und Borreliose.
Was beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung?
Die G42-Vorsorgeuntersuchung gliedert sich in einen allgemeinen und einen speziellen Teil.
Allgemeiner Teil: Anamnese, Überprüfung des aktuellen Impfstatus, Körperliche Untersuchung, Untersuchung von Blut, Spezielle Laborwerte (falls erforderlich).
Spezieller Teil: Dieser Teil richtet sich nach den potenziellen Erregern, mit denen die Mitarbeiter in Kontakt kommen könnten. Ärztliches und pflegerisches Personal sowie medizinische Fachangestellte werden in der Regel auf Erreger wie Hepatitis A, B, und C sowie erforderlichenfalls HIV untersucht und beraten. Bei Bedarf werden auch Impfungen und weitere medizinische Untersuchungen durchgeführt. Die Dauer der Untersuchung beträgt je nach Aufwand 10-30 Minuten.
Wie oft muss eine G42-Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden?
Erstuntersuchung: Vor Beginn der entsprechenden Tätigkeit.
Erste Nachuntersuchung: Innerhalb von 12 Monaten nach der Erstuntersuchung.
Weitere Nachuntersuchungen: Alle drei Jahre.
Kontaktieren Sie uns gern für ein kostenloses Angebot!

Was sind Eignungsuntersuchungen?

Eignungsuntersuchungen sind medizinische Beurteilungen, die sicherstellen sollen, dass Mitarbeiter die gesundheitlichen Anforderungen ihres Jobs erfüllen können. Das kann von der körperlichen Fitness bis zur geistigen Belastbarkeit reichen. Im Gegensatz dazu zielt die arbeitsmedizinische Vorsorge darauf ab, Mitarbeiter über mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz aufzuklären und sie zu beraten, wie sie sich schützen können. 
Eignungsuntersuchungen benötigen klare rechtliche Grundlagen. Diese befinden sich beispielsweise in speziellen Rechtsvorschriften wie der Fahrerlaubnisverordnung. In einigen Branchen sind Eignungsuntersuchungen somit gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für Kranführer, Feuerwehrleute oder Fahrzeugführer. Auch arbeitsrechtliche Vereinbarungen können Regelungen zu Eignungsuntersuchung enthalten, wobei die Zustimmung der Beschäftigten erforderlich ist. 
Eine ärztliche Untersuchung kann herangezogen werden, um die Eignung festzustellen, wenn keine anderen, ebenso wirksamen und weniger einschränkenden Mittel zur Verfügung stehen. Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen ersetzen nicht die arbeitsmedizinische Vorsorge! Es ist wichtig, dass die Beschäftigten über mögliche Risiken informiert sind und wissen, wie sie sich schützen können.

22.05.2024

Übungen bei Schulter- und Nackenbeschwerden

20.03.2024

Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge "Hauterkrankungen" (ehem. G24)?

Die G24-Vorsorge bezieht sich auf den Bereich der Hauterkrankungen. Sie ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der deutschen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). 
Diese richtet sich an Beschäftigte, die während ihrer beruflichen Tätigkeit mit hautgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen können oder anderen Belastungen ausgesetzt sind, die Hauterkrankungen versuchen könnten. 


Die Vorsorgeuntersuchung verfolgt folgende Ziele: 

  • frühzeitige Erkennung von Hauterkrankungen oder Hautschäden, die durch die berufsbedingte Belastung entstehen können
  • Bewertung der individuellen Exposition gegenüber hautgefährdenden Stoffen oder Belastungen am Arbeitsplatz
  • Beratung der Beschäftigten über präventive Maßnahmen zum Schutz der Haut und Vermeidung von Hauterkrankungen 
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und ggf. Empfehlung von Anpassungen oder Verbesserungen


Die Vorsorge umfasst außerdem eine Anamnese, eine dermatologische Untersuchung, ggf. allergologische Tests sowie Informationen und Beratung zur Hautpflege und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. 
Eine Pflichtvorsorge muss durchgeführt werden, wenn beispielsweise folgende Aspekte gegeben sind: 

  • Feuchtarbeit (regelmäßig 4+ Stunden am Tag)
  • Tätigkeiten mit Exposition von Isocyanaten (regelmäßiger Hautkontakt kann nicht ausgeschlossen werden & Überschreiten einer Luftkonzentration von 0,05 mg pro Kubikmeter)

 

Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anbieten, wenn beispielsweise folgende Aspekte gegeben sind: 

  • Feuchtarbeit (regelmäßig 2+ Stunden am Tag)
  • Tätigkeiten mit Exposition von sonstigen atemwegssensibilisierenden / hautsensibilisierenden Stoffen.

Die Vorsorge dient dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Hauterkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. 
Weitere Auskunft erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot!

         21.02.2024

Schichtarbeit beeinflusst die Gesundheit

Die Schichtarbeit kann einen signifikanten Einfluss auf die Gesundheit haben, da sie den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus stört und verschiedene physiologische Prozesse beeinflusst. Häufige gesundheitliche Aspekte der Schichtarbeit umfassen unter anderem ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Stoffwechselstörungen. 
Schichtarbeiter sind oft mit unregelmäßigen Arbeitszeiten konfrontiert, was zu Schlafmangel und schlechter Qualität führen kann. Die damit verbundene chronische Erschöpfung beeinträchtigt nicht nur die körperliche, sondern auch die kognitive Leistungsfähigkeit. Dies kann zu erhöhtem Risiko von Fehlern am Arbeitsplatz führen. 
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich der gesundheitlichen Auswirkungen bewusst sind und gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu minimieren. 
Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Sie gern umfassend zu allen Fragen rund um die Schichtarbeit. Kontaktieren Sie uns gern für ein kostenloses Angebot. 

14.02.2024

Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge "Lärm" (ehem. G20)?

Die G20-Untersuchung ist speziell darauf ausgerichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, die Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Lärm kann erhebliche Auswirkungen auf das Gehör haben und zu Gehörschäden führen, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Die G20-Untersuchung beinhaltet in der Regel audiometrische Tests, um die Hörfähigkeit der Mitarbeiter zu überprüfen. Diese Tests können helfen, frühzeitig Hörschäden zu erkennen, die durch berufsbedingten Lärm verursacht werden. Die Untersuchung umfasst auch eine Anamnese, in der die individuelle Exposition gegenüber Lärm und mögliche bereits bestehende Gehörprobleme erfasst werden.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass mögliche Gesundheitsrisiken erkannt und präventive Maßnahmen ergriffen werden, um Gehörschäden zu minimieren.

         24.01.2024

Welche Rolle hat der Betriebsarzt bei der Gefährdungsbeurteilung?

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Um sicherzustellen, dass Fragen des Gesundheitsschutzes angemessen berücksichtigt werden, wird er in der Regel die Unterstützung durch den Betriebsarzt suchen. Die Beteiligung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes gewährleistet aufgrund der fachlichen Expertise, dass Gesundheitsgefährdungen korrekt bewertet werden und die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden.
Ebenfalls können Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischer Vorsorge Rückschlüsse für die Gefährdungsbeurteilung liefern. Der Arzt ist verpflichtet, die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge auszuwerten. Wenn er dabei Anhaltspunkte für unzureichende Schutzmaßnahmen feststellt, informiert er den Arbeitgeber unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und schlägt Schutzmaßnahmen vor. Die Arbeitsmedizinische Regel "Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV" (AMR 6.4) enthält weitere Informationen zu diesem Prozess (Abschrift unter www.baua.de/afamed im Bereich "Weitere Informationen").

Im Falle von festgestellten Mängeln obliegt es dem Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
 

17.01.2024

Vorsorge - Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37)

In diesem Beitrag möchten wir daran erinnern, dass es Fristen für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" (ehem. G37) gibt, die zwingend eingehalten werden sollen.


Was ist eine Vorsorge "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten"?
Bei dieser Untersuchung wird das Sehvermögen beurteilt und Beschäftigte werden zu adäquaten Sehhilfen am Arbeitsplatz beraten sowie zu ergonomischen oder anderen Fragen, die den Bildschirmarbeitsplatz betreffen.


Wie läuft eine Untersuchung ab?

Nach allgemeiner Anamnese sowie Arbeits-Anamnese wird ein Sehtest durchgeführt. Dieser prüft die Sehschärfe für die Ferne, den Bildschirmabstand sowie das räumliche Sehen. Abschließend erfolgt eine individuelle Beratung.


Wie lange ist die Vorsorgeuntersuchung gültig?
Bereits vor Aufnahme der Tätigkeit sollte die Erstuntersuchung erfolgen. Diese ist maximal ein Jahr gültig. Alle folgenden Untersuchungen sind maximal drei Jahre gültig. Die Fristen dürfen nicht überschritten werden, da dies bereits Maximalfristen sind.


Ist eine Vorsorge "Tätigkeiten an Bildschirmgeräten" Pflicht?
Diese Vorsorge zählt nicht zu den Pflicht-Vorsorgen. Jedoch muss mittels Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Angebotsvorsorge vorliegt. Dies ist bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten der Fall.
Gerne können Sie uns zu weiteren Fragen oder einem unverbindlichen und kostenlosen Angebot kontaktieren.

          22.11.2023

Verdacht auf Berufskrankheit?

Als Berufserkrankungen bezeichnet man Erkrankungen, die Versicherte durch die berufliche Tätigkeit erhalten und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Die Einstufung als Berufskrankheit erfolgt nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft. Wenn eine bestimmte Personengruppe durch ihre Arbeit in einem erheblich höheren Grad besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist als die restliche Bevölkerung, werden Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt. Aktuelle anerkannte Berufskrankheiten sind in der BKV Anlage 1 zu finden. Für die Prüfung ist der Unfallversicherungsträger verantwortlich. Im Folgenden werden die 3 Punkte aufgeführt, die erfüllt sein müssen für eine Anerkennung: 

  1. Der Versicherte hat eine Krankheit, die in der BKV gelistet wird. 
  2. Der Versicherte war am Arbeitsplatz mit einer entsprechenden schädigenden Einwirkung exponiert. 
  3. Es besteht ein nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit am Arbeitsplatz mit der Exposition und der Entstehung der Krankheit. 

30.08.2023

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.